Vor dem Flug
Die Sicherheitsbestimmungen können sich je nach Fluggesellschaft und Land ändern.
Informieren Sie sich vor Ihrer Reise immer über die neuesten Sicherheitsvorschriften Ihrer Fluggesellschaft und des Abflughafens.
* Gemäss den Sicherheitsbestimmungen des Flughafens Zürich (Stand: 29. Oktober 2025) müssen Messer oder Scheren mit Klingen über 6 cm im aufgegebenen Gepäck untergebracht werden. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise immer über die aktuellen Bestimmungen Ihrer Fluggesellschaft und Ihres Abflughafens, da sich die Beschränkungen je nach Land und Fluggesellschaft unterscheiden können. Victorinox empfiehlt, Ihr Schweizer Taschenmesser wenn möglich im aufgegebenen Gepäck zu transportieren.