Unsere Taschenmesser werden leider oft kopiert, sind aber nur echt, wenn Victorinox auf der grossen Klinge steht und das Kreuz-Emblem aussen auf der Schale sichtbar ist.
Die Prägung auf der grossen Klinge unterscheidet sich je nach Produktionsdatum:
Seit 2005: VICTORINOX SWISS MADE EDELSTAHL
Seit 2014, für ausgewählte Produkte: VICTORINOX SWISS MADE DELÉMONT
Die Victorinox AG garantiert, dass das Victorinox Produkt während der gesamten Lebensdauer des Produkts frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist, die bei normalem Gebrauch des Produkts auftreten (ausgenommen elektronische Komponenten und Zubehör sowie Kleinlederwaren, Markenkollektion- und Drittmarkenprodukte, die durch die Victorinox 2-Jahres-Garantie gedeckt sind). Ausführliche Informationen zu unserer lebenslangen Garantie finden Sie unter folgendem Link: Lebenslange Garantie | Victorinox International
Sie können unsere Schweizer Taschenmesser in den Victorinox-Stores oder von einem lokalen Wiederverkäufer erwerben. Mit unserem Store Finder finden Sie eine Verkaufsstelle in Ihrer Nähe.
Bitte kontaktieren Sie Ihren lokalen Händler oder senden Sie Ihr Produkt gut verpackt direkt an unseren Landesvertreter. Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Dokumenten:
Wichtiger Hinweis
In Deutschland unterliegt das Führen und Tragen von Messern in der Öffentlichkeit besonderen gesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen.
Insbesondere das Führen und Tragen von Einhandmessern und feststehenden Messern mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm in der Öffentlichkeit ist nur zulässig, wenn diese in einem verschlossenen Behälter transportiert werden oder ein berechtigter Grund vorliegt.
Vorbehaltlich zahlreicher Ausnahmen ist das Führen und Mitführen von Messern an bestimmten öffentlich zugänglichen Orten ebenfalls verboten.
Darüber hinaus können polizeiliche Vorschriften unter bestimmten Voraussetzungen die Einrichtung sogenannter Waffenverbotszonen vorsehen.
Es ist jedoch zulässig, ein Messer durch diese öffentlich zugänglichen Orte und Waffenverbotszonen zu führen, wenn das Messer nicht zugriffsbereit ist; ein Messer ist nicht zugriffsbereit, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann.
In Österreich können lokale Beschränkungen gelten, die das Führen und Tragen eines Messers an bestimmten öffentlich zugänglichen Orten unabhängig von berechtigten Gründen verbieten.
Haftungsausschluss
Die bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und sind auch nicht als solche gedacht; stattdessen dienen alle bereitgestellten Informationen nur allgemeinen Informationszwecken.
Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an die örtliche Polizei oder Behörde.
Victorinox lehnt ausdrücklich jegliche Haftung für Handlungen oder Unterlassungen ab, die auf der Grundlage der bereitgestellten Informationen erfolgen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Gemäss den Gepäckbestimmungen von Fluggesellschaften sind gefährliche Gegenstände im Handgepäck und in aufgegebenem Gepäck auf Flügen nicht erlaubt oder unterliegen Einschränkungen.
Diese Bestimmungen können allerdings je nach Fluggesellschaft, Flughafen und Land variieren. Bitte beachten Sie auch die Einreisebestimmungen des Ziellandes.
In einigen Ländern gelten zudem strengere Bestimmungen für das Mitführen von Gegenständen, die als Waffe verwendet werden können, und zwar sowohl innerhalb als auch ausserhalb von Flughäfen (z.B. Taschenmesser mit feststellbarer Klinge).
Bitte informieren Sie sich daher vor Ihrer Reise auf der Website der entsprechenden Fluggesellschaft bzw. Flughafens über die aktuell geltenden Bestimmungen.
Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, Taschenmesser sicher verpackt immer im aufgegebenen Gepäck zu befördern.
Der Begriff oder die Angabe "rostfrei" bedeutet, dass der fragliche Gegenstand aus hochlegiertem Stahl besteht. Produkte, die aus hochlegiertem Stahl bestehen, haben eine hohe Beständigkeit gegen Korrosion.
Die Begriffe „rostfrei“ oder „inox“ sind daher nur teilweise richtig. Lässt man Produkte aus rostfreiem Stahl längere Zeit ungereinigt liegen, können aggressive Substanzen (Fruchtsäuren, Salzwasser usw.) eintrocknen und das Material anätzen (Korrosion).
Damit Ihr Schweizer Taschenmesser lange funktioniert, ist ein regelmässiges Säubern und Ölen wichtig. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgenden Dokumenten:
Für die Auswahl eines Öls sind verschiedene Eigenschaften massgebend, darunter rechtliche Vorgaben zur Lebensmittelsicherheit. Es gibt beispielsweise Öle mit pflegendem Charakter, die dann aber keine zufriedenstellenden Schmiereigenschaften haben. Diese können sogar eine schädigende Wirkung auf die Funktionen des Taschenmessers haben, wie zum Beispiel Verkleben. Zu beachten sind auch die gesetzlichen Bestimmungen der Lebensmittelverordnung.
Die Hauptmerkmale unseres Mehrzwecköls sind: geschmacks- und geruchsneutral, hohe Alterungsbeständigkeit, guter Schutz gegen Verschleiss und Korrosion, lebensmitteltauglich.
Unsere Empfehlung: Multi-Tool-Öl 4.3302.
Beim Einsatz des Korkenziehers sind folgende Hinweise zu beachten:
Entfernen Sie den Mini-Schraubenzieher (soweit vorhanden). Der Mini-Schraubenzieher ist nicht bei allen Modellen als Standard-Funktion eingebaut.
Den Korkenzieher vollständig eindrehen und den Korken gerade aus der Flasche ziehen. Ein Abdrehen/Abkippen des Messerkörpers ist dabei möglichst zu vermeiden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgendem Dokument:
Bitte beachten Sie folgendes Dokument Batteriewechsel (PDF).
Wichtig:
Batterien entsorgen: Werfen Sie die Batterien nie in den normalen Abfall. Diese müssen speziell entsorgt werden.
Neue Batterie: Bevor Sie die Batterie wechseln, prüfen Sie das Ablaufdatum der neuen Batterie.
Liste aller Hauptfunktionen:
Das SwissChamp hat 19 Werkzeuge und 33 Funktionen. Klicken Sie hier, um sie alle in Aktion zu sehen.
Bitte beachten Sie die Bedienungsanleitung für Traveller, Traveller Lite und Expedition Lite (PDF).
Wir schätzen Ihr Interesse an unseren Schweizer Taschenmessern. Unser Sortiment ist bereits sehr umfangreich und deckt die meisten Anforderungen ab. Aus technischen Gründen bieten wir keine einmaligen Sonderanfertigungen an!
Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Fabrikführung. Es gibt die Möglichkeit, die Victorinox Messerfabriken in Ibach-Schwyz und Delémont (Kanton Jura) zu besichtigen.
Bei ausgewählten Kleingruppen können wir eine Besichtigung unserer Fabriken organisieren. Besuche sind nur auf Anfrage möglich und müssen von uns bestätigt werden. Victorinox bietet keine Führungen für Einzelpersonen an. Es ist auch nicht möglich, sich einer Gruppe anzuschliessen. Wir bieten keine Speisen und Getränke an.
Führungen in Ibach-Schwyz: Gruppengrösse: 7 bis maximal 21 Personen (ab 16 Jahren). Uhrzeiten: Mo bis Fr zwischen 09:30 und 12:00 Uhr und Mo bis Do zwischen 13:30 und 16:00 Uhr.
Anfragen richten Sie bitte an: Victorinox AG, Schmiedgasse 57, 6438 Ibach-Schwyz, Schweiz E-Mail: visitors.hq@victorinox.com
Führungen in Delémont: Gruppengrösse: 6 bis maximal 50 Personen (für grössere Gruppen kontaktieren Sie uns bitte). Zeiten: Mo bis Fr zwischen 08:00 und 11:00 Uhr und Mo bis Do zwischen 13:30 und 15:30 Uhr.
Anfragen richten Sie bitte an: Victorinox Swiss Army SA, Route de Bâle 63, 2800 Delémont, Schweiz E-Mail: visitor.delemont@victorinox.com
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